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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Designer-Handtaschen und Designer-Accessoires

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Baxie GmbH mit Sitz an der Asylstrasse 2, 9410 Heiden (nachfolgend «Vermieterin» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt) für die Vermietung der auf der Webseite www.baxie.ch (nachfolgend «Webseite» genannt) angeboten Designer-Handtaschen und Designer-Accessoires (nachfolgend «Artikel» genannt).

Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Durch die Annahme der AGB erklärt sich der Kunde mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden und erklärt, dass er befugt ist, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt ist. 

Die Vermieterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Webseite wirksam.

2. Angebotene Leistungen

Die Vermieterin betreibt die online Vermietung von Artikeln (Designer-Handtaschen und Designer-Accessoires). Die Echtheit aller Artikel wird von der Vermieterin garantiert. Die Vermieterin vermietet die Artikel in dem Zustand, in dem sie sich bei der Vermieterin befinden. Im Angebot stehen sowohl neue als auch gebrauchte Artikel. Gewisse Artikel weisen daher Gebrauchsspuren auf. In jedem Fall überlässt die Vermieterin die Artikel in einem zum vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand.

Die Artikel können für eine Dauer von zwei, drei oder vier Monaten (nachfolgend «Mietdauer» genannt) gemietet werden. Der Kunde bestimmt die Mietdauer. Vorausgesetzt ist, dass der Artikel für die vom Kunden gewünschte Mietdauer verfügbar ist.

Der Mietzins (Vergütung) für die Vermietung wird in Schweizer Franken (CHF) auf der Webseite der Vermieterin veröffentlicht.

Die Vermieterin bemüht sich, die Auslieferung zu dem vom Kunden gewünschten Auslieferungsdatum durchzuführen. Das Datum der Auslieferung entspricht dem Datum des Beginns des Mietverhältnisses.

Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen jederzeit zu ändern. 

3. Vertragsabschluss

Die Artikel werden zur Miete auf der Webseite der Vermieterin angeboten. Die Präsentation der Artikel ist informatorisch und stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar. Zu jedem Artikel sind Angaben wie Design, Modell, Farbe sowie Fotos vorhanden. Die Vermieterin bietet keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben, es sei denn diese wurden dem Kunden explizit schriftlich zugesichert.

Um einen Artikel zu mieten, registriert sich der Kunde auf der Webseite. Er kann entweder ein Benutzerkonto anlegen und sich anmelden oder sich direkt via Facebook oder Google anmelden. Nach der Anmeldung erhält der Kunde die Möglichkeit, einen Artikel je nach Verfügbarkeit zur Miete zum jeweils gültigen, auf der Webseite publizierten Preis, verbindlich anzufordern und zu bezahlen. Die Vermieterin behält sich vor, eine solche Anforderung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der schriftlichen E-Mail-Bestätigung (Bestellbestätigung) durch die Vermieterin nach erfolgter Zahlung zustande. Eine abgeschlossene Bestellung kann vom Kunden nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Registrierung und Abschluss eines Mietvertrags.

Sollten die vom Kunden ausgewählten Artikel nicht lieferbar sein, kann die Vermieterin den Vertragsabschluss ablehnen. Sie informiert den Kunden per E-Mail.

4. Vertragspflichten der Vermieterin

Die Vermieterin ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Artikel an der von ihm angegebenen Adresse zu versenden und zum Gebrauch zu überlassen. Die Vermieterin bemüht sich, die Lieferwünsche des Kunden zu berücksichtigen, kann jedoch nicht garantieren, dass ein bestimmter Artikel zu einem bestimmten Zeitpunkt oder für eine bestimmte Zeitspanne verfügbar ist.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für die Vermieterin unentgeltlich erbracht werden. 

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt der Vermieterin zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser benötigten Informationen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Auf Verlangen der Vermieterin hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vermieterin über alle Änderungen der bei der Anmeldung aufgeführten Informationen (Adresse, Kreditkarte etc.) unverzüglich zu benachrichtigen.

Während der Dauer des Mietvertrags ist der Kunde verpflichtet, mit dem gemieteten Artikel ordnungsgemäss und schonend umzugehen und diesen sorgfältig zu gebrauchen. Er ist insbesondere verpflichtet, den Artikel vor Beschädigungen und Beschmutzungen zu schützen. Gegenstände wie Make-up oder Kugelschreiber, die geeignet sind, Designer-Handtaschen und Designer-Accessoires zu beschmutzen oder zu beschädigen, sind vom Kunden in das dafür vorgesehene Zubehör (wasserdichtes Kosmetikbeutel) zu verstauen. Dieses wird von der Vermieterin zur Verfügung gestellt.

Der Kunde ist verpflichtet, den Artikel sorgfältig und sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

  • den Artikel in Übereinstimmung mit der beigelegten Pflegeanleitung zu gebrauchen und insbesondere Flüssigkeiten und Schreibmaterial in das dafür vorgesehene wasserdichte Kosmetikbeutel (Zubehör) zu verstauen;
  • die Vermieterin unverzüglich über Verschmutzungen und Beschädigungen des Artikels, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, via Kundendienst «Baxie Care» zu informieren;
  • die Vermieterin unverzüglich über den Verlust eines Artikels via Kundendienst «Baxie Care» zu informieren; und
  • bei Verlust aufgrund Diebstahls unverzüglich die örtlich zuständige Polizei zu benachrichtigen und die Vermieterin via Kundendienst «Baxie Care» zu informieren und ihr eine Kopie des Polizeirapports auszuhändigen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, Beschriftungen oder Lackierungen am Artikel vorzunehmen oder den Artikel in sonstiger Weise optisch zu verändern. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Artikel zu veräussern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Die dabei entstehenden Kosten werden vollumfänglich dem Kunden auferlegt und ein entstandener Mehraufwand ist durch den Kunden zu entschädigen. Er haftet für den entstandenen Schaden vollumfänglich.

6. Versand

Der Versand der Artikel erfolgt durch die Vermieterin mittels DHL und beinhaltet eine vorfrankierte Hin- sowie Rückverpackung zum Versand. Die Versandgebühren sind im auf der Webseite veröffentlichten Preis inbegriffen.

Die Vermietung wird von der Vermieterin ausschliesslich innerhalb der Schweiz angeboten.

Auf Verzögerungen oder Ausfälle auf dem Versandwege hat die Vermieterin keinen Einfluss, weshalb dafür kein Schadenersatz durch den Kunden geltend gemacht werden kann. Sollte ein Paket vermisst werden, hat der Kunde dies der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen, damit ein Nachverfolgungsauftrag gestartet werden kann. 

Die von der Vermieterin angegebenen Lieferfristen haben lediglich indikativen Charakter. Zeitliche Abweichungen sind möglich und die Vermieterin ist berechtigt, auch nach Ablauf der angegebenen Lieferfristen zu liefern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Annahme einer Lieferung aufgrund von Lieferverzögerungen zu verweigern.

7. Beizug von Dritten 

Die Vermieterin ist berechtigt, Dritte nach eigenem Ermessen beizuziehen. In diesem Fall sorgt die Vermieterin dafür, dass ihre vertraglichen Pflichten durch den Dritten eingehalten werden. Sie ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Drittpersonen einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Eine Offenlegung eines Beizugs Dritter an den Kunden hat nicht zu erfolgen.

8. Vergütung und Spesen 

Der Mietzins bzw. die Vergütung ist abhängig von dem vom Kunden gewählten Artikel und der Mietdauer. Der Mietzins bestimmt sich nach den auf der Webseite mitgeteilten Preisen. Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und beinhalten Verpackungskosten, Versand- und Rückversandporti, die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sonstige Preisbestandteile. Es wird keine andere Währung akzeptiert. Die auf der Webseite aufgeführten Preise gelten ausschliesslich für die Bestellungen im Onlineshop.

Die Vermieterin behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. 

9. Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat den ersten Mietzins mit der Anforderung des Artikels am Tag der Bestellung zu bezahlen. Die weiteren Mietzinse sind monatlich in den darauffolgenden Monaten spätestens am Tag, der dieselbe Zahl wie der Tag der Bestellung trägt, zu bezahlen. Fehlt der entsprechende Tag, so hat die Zahlung spätestens am letzten Tag des Monats zu erfolgen.

Die Zahlungen werden via Payment-Provider «WooCommerce Payments» abgewickelt. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, den Artikel auch nach erfolgreicher Bezahlung nicht zu vermieten. Der Betrag wird in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet. Eine Barauszahlung des Betrags ist ausgeschlossen.

10. Zahlungsverzug

Die Zahlung gilt am Tag des Geldeingangs bei der Vermieterin oder der Gutschrift auf ihrem Bankkonto als eingetroffen.

Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, gerät der Kunde in Verzug. Die Vermieterin versendet eine unentgeltliche Mahnung mit einer Nachfrist von 30 Tagen. Für die weiteren Mahnungen werden jeweils CHF 10.– in Rechnung gestellt. Zudem behält sich die Vermieterin vor, 5% Verzugszinsen p.a., den Ersatz weiterer Schäden sowie allfällige Verfahrenskosten und -gebühren (u.a. für die Betreibung) in Rechnung zu stellen. Die Vermieterin ist zudem berechtigt, die nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten und weitere Leistungen einzustellen, bis die Zahlung bei ihr eingetroffen ist. Sie ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Befindet sich ein Artikel bereits beim Kunden und gerät dieser in Verzug, ist die Vermieterin berechtigt, den Artikel nebst Zubehör und Original-Versandbox jederzeit zurückzufordern. In diesem Fall ist der Mietzins pro rata bis zur effektiven Rückgabe des Artikels geschuldet. Anstelle der Rückgabe kann die Vermieterin pro Artikel einen Schadensersatzanspruch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, d.h. maximal in der Höhe des Neupreises, geltend machen.

Die Vermieterin ist berechtigt, alle Forderungen mit den geleisteten Sicherheiten zu verrechnen. Falls der Kunde in Verzug gerät oder die Vermieterin annehmen darf, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht in Zukunft nicht nachkommen wird, ist die Vermieterin berechtigt, ein Vorleistungspflicht oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen.

11. Eigentum

Der Artikel verbleibt während der gesamten Mietdauer im Eigentum der Vermieterin.

12. Schäden und Verlust

Der Kunde haftet während der gesamten Mietdauer vollumfänglich für den bestellten Artikel. Er ist für grobe Schäden sowie für dessen Verlust verantwortlich. Er haftet, unabhängig von seinem Verschulden bis zum Neupreis des Artikels.

Als grober Schaden gilt insbesondere die Verschmutzung des Innenraums, das Zerreissen eines Henkels oder die vollständige Zerstörung des Artikels. Der Kunde haftet jedoch nicht für dessen gewöhnliche Abnutzung.

Sollten während der Mietdauer grobe Schäden am Artikel auftreten, welche sich ausserhalb der normalen Abnutzung durch Gebrauch befinden, ist dies der Vermieterin unverzüglich via Kontaktformular (Baxie Care) auf der Webseite mitzuteilen. Auch defekte Bestandteile sind bei Beendigung des Vertrags der Vermieterin zu retrounieren. Im Falle eines Verlusts des Artikels ist die Vermieterin ebenfalls unverzüglich via Kontaktformular auf der Webseite zu informieren.

Bei Überlassung der Tasche an einen Dritten hat sich der Kunde dessen Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für den daraus entstehenden groben Schaden sowie dessen Verlust vollumfänglich haftpflichtig.

13. Haftung und Gewährleistung

Jede Haftung der Vermieterin gegenüber dem Kunden für jede Art von vertraglichen und/oder ausservertraglichen Personen- und/oder Sachschäden, einschliesslich der Haftung für mittelbare und/oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn und Mängelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 100 Abs. 1 OR. Eine Haftung entfällt in jedem Fall, wenn dem Kunden ein Verschulden trifft. Die Vermieterin übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die ausserhalb ihrer Verantwortung liegen. Sie haftet insbesondere nicht für Leistungen von Dritten.

Die Vermieterin gewährleistet die Echtheit der Artikel. Sie vermietet die Artikel in dem Zustand, wie auf der Webseite abgebildet. Die Artikel sind entweder neu oder gebraucht mit Gebrauchsspuren. In jedem Fall überlässt die Vermieterin den Artikel in einem zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand. Darüber hinaus hat der Kunde keinen Anspruch auf einen bestimmten Zustand der Taschen.

Der Kunde prüft sofort nach Erhalt des Artikels, ob sich dieser in einem zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Ist ein Artikel mangelhaft, hat der Kunde dies der Vermieterin unverzüglich nach Erhalt des Artikels anzuzeigen. Eine Mitteilung per E-Mail genügt. Die Vermieterin ist berechtigt, Fotos des einschlägigen Artikels vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu, soweit nicht anders vereinbart. Ein Verstoss gegen die vorstehende Anzeigepflicht schliesst Gewährleistungsansprüche gegen die Vermieterin aus. Ist der Artikel mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so erfolgt die Gewährleistung ausschliesslich durch Ersatzlieferung. Die Vermieterin stellt dem Kunden in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzprodukt zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehlschlägt. In diesem Fall kann der Kunde wahlweise die Herabsetzung des Mietzinses bzw. der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

Allfällige Beschädigungen und/oder Verschmutzungen des Artikels, die im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, sind unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. 

14. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der Vermieterin (wie beispielsweise unvorhersehbare erhebliche Betriebsstörungen, Pandemien, Naturkatastrophen, Unfälle, Arbeitskonflikte, Naturereignisse, kriegerische Ereignisse, politischer Aufruhr, unvorhergesehene behördliche oder gesetzliche Auflagen, grössere Stromausfälle, Transportschwierigkeiten), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die Vermieterin den Kunden sofort zu benachrichtigen. Sie ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Sie hat die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen, sobald das betreffende Ereignis dahinfällt. Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.

Die Vermieterin haftet nicht für Schaden, die aufgrund Fälle höherer Gewalt verursacht wurden und die trotz Anwendung der üblichen Sorgfalt nicht hätten abgewendet werden können.

15. Versicherung

Die Versicherung der Vermieterin trägt lediglich Transportschäden. Verluste aufgrund eines Diebstahls werden von der Versicherung nur getragen, falls der Diebstahl der Polizei angezeigt wurde. Schäden in Form einer Beschädigung oder Verschmutzung der Artikel werden von der Versicherung nicht getragen.

  1. Beendigung des Vertrags und Rückgabe des Artikels

Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Der Kunde ist verpflichtet, den Artikel, inklusive Zubehör und Original-Versandbox, fristgerecht, komplett und in Zustand dem Vermieter zu retournieren. Der Kunde hat den Artikel in dem Zustand zu retournieren, in dem er es von der Vermieterin erhalten hat.

Als fristgerecht gilt, wenn der Artikel am letzten Miet-Tag der Post übergeben wurde. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rechtzeitigkeit der Rücksendung hinreichend dokumentiert wird. Üblicherweise genügt dafür das Aufgabedatum, welches über die Trackingnummer geprüft werden kann. Sollte der Kunde ein eigenes Versandetikett nutzen, obliegt ihm die Nachweispflicht der rechtzeitigen Rücksendung.

Die Mietdauer verlängert sich automatisch um eine weitere Mietperiode von einem Monat, falls der Artikel nicht fristgerecht rückversendet wurde. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, der Vermieterin den Mietzins für einen ganzen weiteren Monat zu bezahlen. Dies gilt ebenfalls für jeden weiteren Monat, in dem die Rücksendung des Artikels nicht erfolgt ist. Die Vermieterin ist berechtigt, den Artikel trotz automatischer Verlängerung jederzeit zurückzufordern. In diesem Fall ist der Mietzins pro rata bis zur effektiven Rückgabe geschuldet.

Sendet der Kunde Artikel, Zubehör und Original-Versandbox nicht oder nicht rechtzeitig an die Vermieterin zurück und hat die Vermieterin erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Rücksendung gesetzt, ist die Vermieterin berechtigt, vom Kunden die Zahlung der folgenden Konventionalstrafen geltend zu machen: 

  • Artikel: Neupreis in CHF;
  • Zubehör: CHF 300.–;
  • Tragegurt/Schultergurt/Schulterriemen: CHF 300.–;
  • Staubbeutel: CHF 50.–;
  •  Original-Versandbox: CHF 20.–;

Aus wichtigem Grund kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung jederzeit gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über eine Partei. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Nach Beendigung des Vertrags werden alle unbezahlten Vergütungen und Auslagen sofort fällig.

15. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten und die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam zu schützen. Die Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link abrufbar: https://baxie.ch/datenschutzerklaerung/.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht), Anwendung.

Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, befindet sich der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten für Klagen des Kunden am Wohnsitz oder Sitz einer Partei und für Klagen der Vermieterin am Wohnsitz der beklagten Partei.

Stand: April 2024